Entgegen der Annahme der Beschwerdeführerin ergibt sich sodann aus den Akten, dass M.M. - zumindest am 5. Mai 1999 - (noch) verheiratet war. Zum einen hat er bei der Asylbefragung im Fürstentum Liechtenstein damals zu Protokoll gegeben, er sei mit X. M. geb. I. verheiratet, zum andern ist der Zivilstand "verheiratet" auf der Einreisesperre vermerkt. Auch in dieser Hinsicht hat M.M. die Beschwerdeführerin nicht aufgeklärt. Am 3. Dezember 2002 hat sie © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte