fest, die er am 20. Oktober 2000 geheiratet hatte, fünf Tage nachdem er in die Schweiz eingereist war. Er wusste somit, dass er die Schweiz würde verlassen müssen bzw. dass ihm die Ausschaffung drohte. Sodann war ihm bekannt, dass er als Bürger von Serbien und Montenegro keine Möglichkeit hatte, erneut ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu erlangen, es sei denn, es werde ihm wiederum eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs erteilt. Kurz vor Ablauf der Ausreisefrist liess sich M.M. am 15. April 2002 auf ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein. Einige Tage nach seiner Scheidung von P.A., am 5. August 2002, heiratete er die Beschwerdeführerin.