Freie Beweiswürdigung bedeutet sodann, dass die Bewertung der einzelnen Beweismittel nicht starren Regeln folgt. Die Gewichtung der einzelnen Beweismittel soll sich somit aus ihrer inneren Qualität, d.h. aus der anzunehmenden Uebereinstimmung mit der Wirklichkeit, ergeben und nicht durch deren äussere Eigenart (Cavelti/Vögeli, a.a.O., Rz. 616 mit Hinweisen).