Hinsichtlich ausländischer Ehegatten von Schweizer Bürgern ist dieser Anspruch in Art. 7 Abs. 1 ANAG geregelt. Nach dieser Vorschrift hat der ausländische Ehegatte einer Schweizer Bürgerin Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Nach Art. 7 Abs. 2 ANAG besteht kein solcher Anspruch, wenn die Ehe eingegangen worden ist, um die Vorschriften über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern und namentlich jene über die Begrenzung der Zahl der Ausländer zu umgehen.