2./ Die Beschwerdeführerin beantragt, sie sei im Rahmen des Beschwerdeverfahrens als Beteiligte bzw. als Zeugin zu befragen. Sie begründet ihren Antrag damit, sie empfinde den Vorwurf, sie habe M.M. geheiratet, um ihm zu einer Aufenthaltsbewilligung zu verhelfen, als persönliche Beleidigung. Weder die Vorinstanz noch das Ausländeramt hätten ihren Beteuerungen, sie liebe ihren Ehemann und wolle ihn bei sich haben, Glauben geschenkt. Entgegen dem Bild, das im angefochtenen Entscheid von ihr gezeichnet werde, sei sie aufrichtig, vertrauenswürdig, liebevoll und ehrlich.