Am 22. März 2002 wies das Ausländeramt das Gesuch M.M.s um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab und wies ihn an, die Schweiz bis 1. Mai 2002 zu verlassen. Die Verfügung wurde damit begründet, der Gesuchsteller halte in rechtsmissbräuchlicher Weise an der Ehe mit P.A. fest. In der Folge reiste M.M. nach P. (Südserbien) aus. B./ Am 18. Juli 2002 wurde die Ehe zwischen M.M. und P.A. geschieden. Einige Tage später, am 5. August 2002, heiratete er in P. die Schweizer Bürgerin U. P., geboren am 1. August 1954. Diese hatte sich am 17. Mai 2002 von ihrem Ehemann P. P. scheiden lassen.