Jedenfalls kann dem Beschwerdeführer trotz der gewährten bedingten Entlassung nicht uneingeschränkt eine gute Prognose gestellt werden. Im Therapiebericht vom 23. Februar 2004 wird zwar kurzfristig das Rückfallrisiko bezüglich Spielen und damit verbundener Delinquenz als gering erachtet. Dagegen werden mittel- und langfristig die Probleme einer beruflichen und sozialen Eingliederung als beträchtlich qualifiziert. Seine Familie stelle zwar einen protektiven Faktor dar, welcher jedoch in der Vergangenheit das Rückfallrisiko nicht wesentlich habe beeinflussen können.