A./ M. S., geboren 1977, ist Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina. Er gelangte 1987 im Rahmen des Familiennachzugs zu seiner Mutter in die Schweiz und verfügt seither über eine Niederlassungsbewilligung. Das Bezirksgericht St. Gallen sprach M. S. am 19. März 2002 des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und des mehrfachen Betrugs sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Transportgesetz schuldig und bestrafte ihn mit achtzehn Monaten Zuchthaus und einer Busse von Fr. 200.--. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.