cc) Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, seine Ehegattin versuche den Kontakt zwischen ihm und seiner Tochter mit allen Mitteln zu hintertreiben. Werde seine Bewilligung nicht verlängert, so sei es ihm erst recht unmöglich, seine Tochter zu sehen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte