B./ Mit Eingaben vom 24. Mai und 15. Juli 2004 erhob D.H. Rekurs beim Justiz- und Polizeidepartement. Er beantragte, die Verfügung des Ausländeramtes sei aufzuheben und seine Jahresaufenthaltsbewilligung zu verlängern. Das Justiz- und Polizeidepartement wies den Rekurs am 29. September 2004 ab. Der Entscheid wurde im wesentlichen damit begründet, D.H. habe keinen Anspruch mehr auf die Erteilung © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte