2./ Der Beschwerdeführer bezahlt die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 2'000.-- unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe. 3./ Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte V. R. W. Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Zustellung dieses Entscheides an: – den Beschwerdeführer (durch Rechtsanwalt lic. iur. F.) – die Vorinstanz am: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Rechtsmittelbelehrung