5./ Auf die vom Beschwerdegegner beantragte Abnahme von Beweismitteln (Parteiund Zeugenbefragung, Augenschein in verschiedenen Erotikbetrieben im Kanton St. Gallen) ist zu verzichten. Der massgebliche Sachverhalt konnte aufgrund des Augenscheins vor Ort festgestellt werden bzw. ergibt sich aus den Akten.