motorisiert sein dürften, den Club häufig erst weit nach Mitternacht verlassen. Angesichts der verhältnismässig engen räumlichen Verhältnisse bzw. des geringen Abstands der Parkplätze auf der Nordseite von den Wohnhäusern entlang der Stichstrasse muss davon ausgegangen werden, dass die zu erwartenden Lärmstörungen teilweise über der Weckschwelle liegen werden. Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die Schliessungszeit für Gaststätten grundsätzlich von Mitternacht bis 05.00 Uhr dauert (Art. 16 Abs. 1 des Gastwirtschaftsgesetzes, sGS 553.1, abgekürzt GWG). Ob dem Restaurant Rössli allenfalls künftig gestützt auf Art.