ff) Entsprechend den Angaben des Beschwerdegegners ist beabsichtigt, im Club von Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 01.00 Uhr und freitags und samstags zwischen 09.00 und 02.00 Uhr Freier zu empfangen. Das Erotikstudio soll jeweils gleichzeitig mit dem Restaurant schliessen. Die Kunden werden in sechs Zimmern bedient, wobei zwei Räume Kunden vorbehalten sind, die sich – gegen entsprechend höheres Entgelt – während mehreren Stunden im Club aufhalten; in den übrigen vier © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte