bb) Entsprechend den Angaben des Beschwerdegegners in den vorinstanzlichen Verfahren sollen im Erotikclub rund zwölf Frauen im Schichtbetrieb arbeiten. Für die Bedienung der Kunden stehen sechs Zimmer (davon eines mit Whirl-Pool) zur Verfügung. Daneben gibt es einen Empfangsraum, eine Küche sowie drei Bäder und ein separates WC. Angesichts dieser Personal- und Raumverhältnisse handelt es sich, wie die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zutreffend ausgeführt hat, beim "Crazy Horse" um einen bordellähnlichen Betrieb und nicht um einen kleinen Massagesalon. Trotz der Grösse des Betriebs ist indes mit der Vorinstanz (Erw.