VerwGE vom 2. Dezember 2004 i.S. Politische Gemeinde St.G. mit weiteren Hinweisen). Hingegen fehlt es der Politischen Gemeinde Jona an der Aktivlegitimation, soweit sie sich auf den privatrechtlichen Immissionsschutz nach Art. 684 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210, abgekürzt ZGB) beruft. Die Rechtsmittelberechtigung würde voraussetzen, dass die Politische Gemeinde Jona durch Eigentum oder Besitz mit einem betroffenen Grundstück verbunden wäre, was nicht geltend gemacht wird (A. Meier-Hayoz, in: Berner Kommentar, Bern 1975, N 186 zu Art. 684 ZGB). Die Anrufung von Art. 684 ZGB zur Wahrung rein öffentlicher Interessen ist ausgeschlossen (Meier-Hayoz, a.a.O., N 204 zu Art.