Vor diesem Hintergrund müsse das Projekt bereits bei der abstrakten Beurteilung als nicht zonenkonform qualifiziert werden. Die konkrete Prüfung verstärke dieses Ergebnis. Insbesondere der sehr ruhige Hinterhofcharakter der Stichstrasse, welche als Zufahrtsstrasse geplant sei, deren Benutzung als Schulweg und Spielplatz sowie die Sekundärimmissionen des geplanten Bordells nach Mitternacht, welche die Weckschwelle erreichten, führten zum Schluss, dass der geplante Erotikclub nicht bewilligungsfähig sei. Die Nutzung der Liegenschaft als Bordell erweise sich aber auch mit Blick auf den privatrechtlichen Immissionsschutz nicht als bewilligungsfähig.