In der Beschwerdebegründung vom 26. Oktober 2004 beantragt sie die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Bestätigung des Gemeinderatsentscheids vom 8. Dezember 2003, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Politische Gemeinde Jona stellt sich auf den Standpunkt, dass der vorgesehene Betrieb mit bordellähnlicher Infrastruktur die Verwirklichung der in einer Wohnzone geforderten ruhigen und gesunden Wohnverhältnisse vereiteln würde und deshalb unmittelbar angrenzend an eine reine Wohnzone mit der raumplanerischen Immissionsvorsorge nicht vereinbar sei.