Das Baudepartement entschied in der Angelegenheit am 29. September 2004, indem der Rekurs von T.R. im Sinne der Erwägungen gutgeheissen wurde. Die Verfügung des Gemeinderates Jona vom 8. Dezember 2003 wurde aufgehoben und die Streitsache zur Erteilung der Umnutzungsbewilligung im Sinne der Erwägungen an den Gemeinderat zurückgewiesen. Das Baudepartement erwog im wesentlichen, die abstrakte Immissionsbeurteilung ergebe, dass der Betrieb eines Erotikclubs in der geplanten Grössenordnung in der Wohn-Gewerbe-Zone nach der allgemeinen Lebenserfahrung nur mässig störend wirke und daher zonenkonform sei. Im weiteren