Mit Beschluss vom 12. Dezember 2003 ermächtigte ein Ausschuss des Gesundheitsrates Dr. med. B., Tatsachen, die ihm im Rahmen der Behandlung von X. zur Kenntnis gelangt sind, gegenüber dem Rechtsvertreter des Stiefvaters sowie gegenüber Strafbehörden und Gerichten offenzulegen. Zudem wurde die sofortige Vollstreckbarkeit des Beschlusses angeordnet.