Entscheid Verwaltungsgericht, 23.04.2004 Verfahrensrecht, Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101), Art. 15 Abs. 1, Art. 22 Abs. 3, Art. 23 und Art. 25 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Wird in einem Verfahren betr. Entbindung eines Arztes vom Berufsgeheimnis die Patientin nicht angehört, das Gesuch in einem gesetzlich nicht vorgesehenen Zirkulationsverfahren behandelt, die personelle Zusammensetzung der Behörde nicht offen gelegt und der Patientin der Entscheid nicht eröffnet, so ist dieser Entscheid nichtig (Verwaltungsgericht, B 2004/15).