© Kanton St.Gallen 2025 Seite 24/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2./ Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 3'000.-- bezahlen die Beschwerdeführer unter solidarischer Haftung für den gesamten Betrag. Die Gebühr wird gesamthaft bei X. erhoben. Der Kostenvorschuss von Fr. 1'500.-- wird angerechnet. 3./ Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das Beschwerdeverfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 3'120.-- zuzügl. MWSt ausseramtlich zu entschädigen. V. R. W. Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Zustellung dieses Entscheides an: – die Beschwerdeführer (durch Rechtsanwalt Z.)