a) Die Vorinstanz erwog, aufgrund der Sperre ergebe sich eine gewisse Verkehrsverlagerung, und es sei mit Mehrverkehr auf der Herisauer Strasse zu rechnen. Umgekehrt entfalle jedoch nicht nur der heutige Personenwagenverkehr vom und zum Westcenter, sondern insbesondere der Schwerverkehr aus der Industriestrasse, der künftig über die Biderstrasse zu- und wegfahren müsse. Dadurch könnten die Nachteile aus dem Umstand, dass der Schwerverkehr vom und zum Industriegebiet Mövenstrasse neu über die Herisauer Strasse fahren werde, ausgeglichen werden.