Im übrigen ist nicht einsichtig, inwiefern sie in diesem Punkt in eigenen schutzwürdigen Interessen im Sinn von Art. 64 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 VRP betroffen sind, weshalb ihnen die Legitimation zu dieser Rüge fehlt (vgl. oben Erw. 1 c).