Gallusplatz St. Gallen). Bei dieser Sachlage war ein Planverfahren für die Umsetzung der Durchfahrtssperre nicht erforderlich. Hinzu kommt, dass die besagte Massnahme im Ueberbauungsplanverfahren getroffen wurde, welches nach den Grundsätzen der Koordination an die Stelle des Planverfahrens getreten wäre.