Das Strassenverkehrsgesetz und seine Ausführungsvorschriften enthalten selber keine Bestimmungen, die bei der Bewilligung des Ueberbauungsplans unmittelbar anzuwenden gewesen wären und die einen Einbezug zusätzlicher Interessen in die Gesamtabwägung notwendig gemacht hätten. Die Anwendung des Raumplanungsund des Umweltschutzgesetzes liess die Verkehrsmassnahmen als notwendig und geeignet erscheinen, um die Auswirkungen des vom Projekt Stadion/Einkaufszentrum erzeugten Verkehrs auf die angrenzenden Quartiere und die Umweltbelastung in den zulässigen Grenzen zu halten. Die Massnahmen sind daher ein Ergebnis der geforderten Interessenabwägung. Sie wurden als Massnahmenpaket und zum Teil mit