© Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte c) Der Koordinationsgrundsatz beruht auf einem im Jahr 1990 gefällten Urteil des Bundesgerichts. Dieses hielt fest, wenn für die Verwirklichung eines Projekts verschiedene materiellrechtliche Vorschriften anzuwenden seien und zwischen diesen Vorschriften ein derart enger Sachzusammenhang bestehe, dass sie nicht getrennt und unabhängig voneinander angewendet werden dürften, so müsse diese Rechtsanwendung materiell koordiniert erfolgen (BGE 116 Ib 57 mit Hinweis).