d) Im vorliegenden Fall fand am 24. November 2003 eine Orientierungsversammlung statt. An dieser nahmen nach den Ausführungen des Stadtrates über 100 Personen teil. Der Einwand, diese Veranstaltung sei zu kurzfristig anberaumt worden, ist bei dieser Sachlage nicht stichhaltig. Offenbar war es einer grossen Zahl von Interessierten möglich, sich an der Orientierungsversammlung ins Bild zu setzen. Zudem wurde im Frühjahr 2004 eine Broschüre an alle Haushaltungen und Gewerbebetriebe im betroffenen Gebiet verteilt, und die Stadt richtete vom 22. April bis 4. Mai 2004 ein spezielles Auskunftstelefon ein. Damit erfolgte eine hinreichende Orientierung über die vorgesehenen Massnahmen.