3. Eventualiter sei auf jegliche bauliche Massnahme zwischen Bildweiherstrasse und Kunklerstrasse (insb. mechanische Absperrung Höhe West-Center) zu verzichten. Stattdessen sei die nördliche Herisauer Strasse vor der Einmündung der Bildweiherstrasse mittels einer für den Durchgang des öffentlichen Verkehrs und Rettungsfahrzeuge (Linienbusse, Sanität etc.) ausgerüsteten, absenkbaren Absperrung zu versehen. Subeventuell sei eine Zufahrtsstrasse zum Industriequartier Mövenstrasse entlang dem Neuhofweg/Neuhofbrücke zu erstellen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.