2. Alle im Zusammenhang mit dem Projekt Einkaufszentrum/Stadion notwendigen Verfahren und Bewilligungsvoraussetzungen, insb. die verkehrlichen Schutzmassnahmen, die mit dem Projekt Einkaufszentrum/Stadion sachlich im Zusammenhang stehenden Stras-senbauten sowie der "Massnahmen-Plan zur Verkehrsreduktion bei Überschreiten der zulässigen Werte" seien in einem einzigen, koordinierten Verfahren durch die zuständige federführende Behörde zu prüfen und alsdann als Gesamtentscheid mit einheitlichem Rechtsmittel zu eröffnen.