"1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde seien der angefochtene Entscheid des Justiz- und Polizeidepartements vom 13. September 2004 sowie der Stadtrats- Beschluss Nr. 4557 vom 14. April 2004 und die darin erlassenen flankierenden Schutzmassnahmen und Verkehrsanordnungen für die umliegenden Quartiere in allen Teilen aufzuheben.