Zusammenhang stehenden Strassenbauten sowie der Massnahmenplan zur Verkehrsreduktion bei Ueberschreiten der zulässigen Werte seien in einem einzigen, koordinierten Verfahren durch die zuständige federführende Behörde zu prüfen und alsdann als Gesamtentscheid mit einheitlichem Rechtsmittel zu eröffnen, eventualiter sei auf jegliche bauliche Massnahme zwischen Bildweiherstrasse und Kunklerstrasse zu verzichten, subeventuell sei eine Zufahrtsstrasse zum Industriequartier Mövenstrasse entlang dem Neuhofweg/Neuhofbrücke zu erstellen.