B./ Gegen diese Verkehrsanordnungen wurden beim Justiz- und Polizeidepartement mehrere Rekurse erhoben. Unter anderem reichten X., Herisauer Strasse xx, und Y., Herisauer Strasse yy, am 4. Mai 2004 Rekurs ein. In der Rekursergänzung ihres Rechtsvertreters vom 7. Juni 2004 beantragten sie, der Stadtratsbeschluss vom 14. April 2004 und die darin erlassenen flankierenden Schutzmassnahmen und Verkehrsanordnungen für die umliegenden Quartiere seien in allen Teilen aufzuheben, alle im Zusammenhang mit dem Projekt Einkaufszentrum/Stadion notwendigen Verfahren und Bewilligungsvoraussetzungen, insbesondere die verkehrlichen Schutzmassnahmen, die mit dem Projekt Einkaufszentrum/Stadion sachlich in