© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte blaue Zone mit Anwohnerbevorzugung (Montag bis Samstag) im Wohngebiet Russen/ Sturzenegg inkl. Kräzernstrasse ab Nr. 43 sowie Parkuhren mit Gebührenpflicht in den Industriegebieten Geissberg, Breitfeldstrasse, Mövenstrasse, Herisauer Strasse Nord südlich der Einmündung Bildweiherstrasse, Industriestrasse sowie östlicher Teil der Letzistrasse. Aufgrund des Vergleichs zog der VCS seinen Rekurs gegen den Ueberbauungsplan Stadion St. Gallen zurück. Die anderen Rekurse wurden abgewiesen oder ebenfalls nach Abschluss eines Vergleichs zurückgezogen.