Im Rahmen des vom Verkehrsclub der Schweiz (VCS) geführten Rekursverfahrens schlossen die Beteiligten am 5./14. April 2004 einen Vergleich, in den neben dem Rekurrenten die Stadion St. Gallen AG, die Stadt St. Gallen und das Amt für Raumentwicklung als Genehmigungsbehörde für den Ueberbauungsplan einbezogen wurden. Der Vergleich beinhaltet unter anderem, dass verschiedene verkehrliche Schutzmassnahmen spätestens auf den Baubeginn des Projekts in Kraft zu setzen sind, nämlich Sperren mit mechanischer Unterstützung der Einmündung Kräzernstrasse/Zürcherstrasse sowie der Herisauer Strasse nördlich der Einmündung Bildweiherstrasse sowie eine erweiterte