In der Folge wurden gegen den Plan verschiedene Rekurse beim Baudepartement des Kantons St. Gallen erhoben. Im Rahmen des vom Verkehrsclub der Schweiz (VCS) geführten Rekursverfahrens schlossen die Beteiligten am 5./14. April 2004 einen Vergleich, in den neben dem Rekurrenten die Stadion St. Gallen AG, die Stadt St. Gallen und das Amt für Raumentwicklung als Genehmigungsbehörde für den Ueberbauungsplan einbezogen wurden.