Für das Vorhaben wurden eine Aenderung des Zonenplans sowie ein Ueberbauungsplanverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Ueberbauungsplanverfahrens wurde u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen. Die öffentliche Auflage des Ueberbauungsplans fand vom 9. Dezember 2002 bis 8. Januar 2003 statt. In der Folge wurden gegen den Plan verschiedene Rekurse beim Baudepartement des Kantons St. Gallen erhoben.