Bei den flankierenden Schutzmassnahmen für die Quartiere geht es darum, den unerwünschten Ausweich-, Such- und Parkverkehr durch die betroffenen Quartiere zu unterbinden und die übermässige Belastung der Quartierparkplätze durch Kunden und Angestellte des Einkaufszentrums bzw. des Freizeitzentrums oder Besucher des Stadions zu verhindern. Entsprechende Massnahmen gehören zur Vorsorge aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung im Hinblick auf die Begrenzung der Umweltbelastung durch das Projekt Einkaufszentrum/Stadion.