Der Beschwerdeführer arbeitet seit dem 4. Mai 1998 im Restaurant "B." in St. Gallen, wo er vorerst als Putzmann tätig war, anschliessend als Hilfskoch, Koch und Kellner, und wo er gemäss Arbeitszeugnis vom 26. Februar 2004 als freundlicher, fleissiger und hochmotivierter Angestellter gilt. Allerdings entspricht es den Erwartungen, dass sich ein Ausländer während seiner Anwesenheit in der Schweiz korrekt verhält und einer Erwerbstätigkeit nachgeht.