Allerdings benötigte er anlässlich der Befragungen vom 7. Mai 2003 und 1. Oktober 2003 jeweils einen Dolmetscher, was gegen eine gute Integration spricht. Zu seinen Gunsten ergibt sich, dass er in strafrechtlicher Hinsicht zu keinen Klagen Anlass gibt und dass er sich im Berufsleben bewährt. Der Beschwerdeführer arbeitet seit dem 4. Mai 1998 im Restaurant "B." in St. Gallen, wo er vorerst als Putzmann tätig war, anschliessend als Hilfskoch, Koch und Kellner, und wo er gemäss Arbeitszeugnis vom 26. Februar 2004 als freundlicher, fleissiger und hochmotivierter Angestellter gilt.