Dem Protokoll kann entnommen werden, dass I. T. wusste, dass der Beschwerdeführer Asylbewerber war, dass sie sich nie gross überlegte, ob sie eine Ehe eingehen und eine Familie gründen will, dass sie in Istanbul nach der Heirat ohne den Beschwerdeführer in einem Hotel gewohnt hat, dass das Ehepaar nie zusammen in die Ferien gefahren ist und dass sie der Beschwerdeführer nie an ihrem Arbeitsplatz besucht hat. Sodann besteht kein Anlass, an ihrer am 1. Oktober 2003 gemachten Aeusserung zu zweifeln, sie habe während ihrer Ehe mit dem Beschwerdeführer Beziehungen zu Männern gehabt.