Er hat am 7. Mai 2003 gegenüber der Kantonspolizei indessen ausgesagt, er habe seit seiner Rückkehr in die Türkei (am 16. März 1994) mit N. O. eine freundschaftliche und "gegen Ende 1994" auch eine sexuelle Beziehung aufgenommen. Der Beschwerdeführer pflegte mit seiner langjährigen Freundin und heutigen Ehefrau somit bereits enge persönliche Kontakte, lange bevor er am 13. Februar 1995 im Rahmen des Familiennachzugs wieder in die Schweiz einreiste und mit I. T. überhaupt erst in ehelicher Gemeinschaft hätte leben können. Daran ändert nichts, dass das erste gemeinsame Kind des Beschwerdeführers und seiner türkischen Lebenspartnerin erst am 10. Oktober 1996 geboren wurde.