Der Beschwerdeführer hält zwar dafür, die Tatsache, dass das erste Kind aus dieser Beziehung erst rund zweieinhalb Jahre nach seiner Heirat mit I. T. geboren worden sei, spreche dafür, dass er zumindest anfänglich den Willen gehabt habe, mit letzterer eine eheliche Gemeinschaft zu führen. Er hat am 7. Mai 2003 gegenüber der Kantonspolizei indessen ausgesagt, er habe seit seiner Rückkehr in die Türkei (am 16. März 1994) mit N. O. eine freundschaftliche und "gegen Ende 1994" auch eine sexuelle Beziehung aufgenommen.