c) Art. 7 Abs. 1 ANAG räumt dem ausländischen Ehegatten einer Schweizer Bürgerin nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalts von fünf Jahren Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung ein. Der Anspruch erlischt, wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt. Der ausländische Ehegatte erwirbt ein eigenes und selbständiges Niederlassungsrecht. Aus diesem Grund erlischt die einmal erteilte Niederlassungsbewilligung mit dem Wegfall der Ehe nicht automatisch (vgl. BGE 112 Ib 161 ff. und 475). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte