Einige Tage später, am 29. April 2003, stellte H. Y. neuerlich ein Gesuch um Nachzug seiner Ehefrau und der beiden Kinder. Mit Verfügung des Ausländeramtes vom 23. April 2004 wurde H. Y. für die Dauer von zehn Jahren aus der Schweiz ausgewiesen (Ziff. 1). Sodann wurde sein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung aus humanitären Gründen abgewiesen bzw. es wurde abgelehnt, das Gesuch dem IMES (heute: Bundesamt für Migration, abgekürzt BFM) zu unterbreiten (Ziff. 2). Weiter wurde H. Y. angewiesen, die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte