Am 25. September 2002 heiratete H. Y. in B.(Türkei) N. O., türkische Staatsangehörige, geboren am 8. November 1977. Am 9. Dezember 2002 stellte er das Gesuch um Nachzug der Ehefrau und der beiden Kinder A., geboren am 10. Oktober 1996, und B., geboren am 20. Februar 2001. Mit rechtskräftigem Entscheid vom 3. März 2003 wies das Ausländeramt das Gesuch ab. Das Ausländeramt war zur Ueberzeugung gelangt, im Hinblick auf den Familiennachzug bestehe die Gefahr einer fortgesetzten und erheblichen Fürsorgeabhängigkeit.