Am 29. April 1994 heiratete H. Y. in B. (Istanbul, Türkei) die Schweizer Bürgerin I. T., geboren am 1. April 1967. Am 13. Februar 1995 reiste er im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein, worauf ihm eine Aufenthaltsbewilligung als Küchenhilfe in St. Gallen erteilt wurde. Die Aufenthaltsbewilligung wurde jährlich verlängert und am 8. Februar 2000 erhielt H. Y. die Niederlassungsbewilligung. In der Folge, am 25. Juli 2001, wurde die Ehe Y.-T. geschieden. Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.