2./ Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 3'000.-- werden der Beschwerdeführerin und dem Staat je zur Hälfte auferlegt. Der Anteil der Beschwerdeführerin wird mit dem einbezahlten Kostenvorschuss von Fr. 3'000.-- verrechnet. Der Restbetrag von Fr. 1'500.-- wird ihr zurückerstattet. Auf die Erhebung des staatlichen Anteils wird verzichtet. 3./ Die amtlichen Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 2'500.-- werden der Beschwerdeführerin und den Beschwerdegegnern je zur Hälfte auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- wird an den Anteil der Beschwerdegegner angerechnet. Für den Restbetrag haften sie solidarisch.