2004 auf die Teilnahme am Beschwerdeverfahren. Ebenso verzichtete die Baupolizeikommission auf eine gesonderte Stellungnahme im Beschwerdeverfahren, teilte jedoch mit Schreiben vom 17. November 2004 mit, sie halte an ihrem Entscheid fest. Die Y. Versicherung hat sich nicht am Verfahren beteiligt. Darüber wird in Erwägung gezogen: