E./ Gegen diesen Beschluss erhoben A. B. C. D. und E. am 14. Oktober 2003 gemeinsam Rekurs beim Baudepartement. Sie beantragten, der Entscheid der Baupolizeikommission sei aufzuheben und die Baubewilligung für die Nachrüstung der Mobilfunkantenne zu verweigern. Eventuell sei der Entscheid an die Baupolizeikommission zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Zudem sei ein betreiberunabhängiges Gutachten einzuholen und ein Augenschein an Ort und Stelle © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sowie eine Rekursverhandlung durchzuführen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.